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Was für eine Art Sammelstelle sind Sie?
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Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach §13 BattG (z.B. Wertstoffhof) |
Vertreiber von Gerätebatterien im Sinne §9 BattG (z.B. Supermarkt, Baumarkt etc.) |
Betreiber einer Behandlungseinrichtung für Elektro- und Elektronikaltgeräte nach §12 BattG |
Freiwillige Sammelstelle (keine der o.g., z.B. gewerbliche Sammelstellen, Bürogebäude, Behörde, Schulen, Universitäten, Sozialbetriebe) |
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Welche Behälter wurden bisher von Ihnen verwendet und wie viele davon wurden pro Jahr durchschnittlich abgeholt (an all ihren Sammelstellen)?
Sollten Sie bislang noch keine Batteriesammlung für ein Rücknahmesystem betrieben haben, so bitten wir Sie, die voraussichtlichen Sammelmengen abzuschätzen.
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